Du suchst eine passende Location für deine private Feier oder einen Versammlungsraum für Schulungen, Mitgliederversammlungen oder Ähnliches?
Gerne kannst du unser Vereinsheim für diese Anlässe mieten, indem du den untenstehenden Online-Mietassistenten verwendest.
Alkoholfreie Getränke, Bier und Wein müssen über den Verein bezogen werden.
Sanitäre Anlagen, Kühlschrank, Kühlraum, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Geschirr, Gläser, Besteck, Elektroherd zum Aufwärmen und Warmhalten von Speisen
Ausschussmitglied: 35 €
Mitglied: 100 €
Nichtmitglied: 150 €
Zusätzlich wird eine Servicepauschale von 50 € sowie eine Kaution bei Nichtmitgliedern in Höhe von 50 € erhoben.
Du kannst unser Vereinsheim gerne für deinen eigenen Anlass mieten, wenn du den untenstehenden Vertragsbedigungen zustimmst. Fülle hierzu einfach den nachfolgenden Online-Mietassistenten aus. Dort kannst du auch direkt einsehen, ob unser Vereinsheim zu deinem Wunschdatum verfügbar ist. Wir prüfen anschließend deine Anfrage und senden dir eine E-Mail mit dem unterzeichneten Vetrag zu, wenn alles in Ordnung ist.
Das Mietverhältnis beginnt zum unten ausgewählten Datum.
Die Räumlichkeiten sind spätestens am darauffolgenden Tag gegen 12:00 Uhr wieder gereinigt an den Verein zu übergeben.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Vortag. Die Schlüsselrückgabe erfolgt nach der Reinigung
Bei Verlust der übergebenen Schlüssel trägt der Verursacher die Kosten für den Austausch der Schließanlage.
Das Vereinsheim samt Inventar (Vereinsheim, Küche, Toilettenanlage) wird dem Mieter für den genannten Zeitraum zum Mietpreis in Höhe von
Ausschussmitglied: 35 €
Mitglied: 100 €
Nichtmitglied: 150 €
vermietet. Zusätzlich wird eine Servicepauschale in Höhe von 50 € erhoben.
Entfällt bei Vereinsmitgliedern. Bei Nichtmitgliedern wird eine Kaution von 50 € bei Schlüsselübergabe kassiert.
Musikgeräte und -anlagen dürfen innerhalb des Vereinsheims betrieben werden, dabei ist darauf zu achten, dass störende Musikgeräusche nicht nach außen dringen. Eventuelle Forderungen der GEMA sind vom Betreiber der Musik zu zahlen.
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstigen Dritten verursachten Sachschäden während der Mietzeit und befreit den Turnverein 1905 Fridingen e. V. von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung im Vereinsheim geltend gemacht werden.
Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen das Vereinsheim jederzeit betreten.
Die Reinigung des Vereinsheims hat in Eigenleistung zu erfolgen. Die Räumlichkeiten sind in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Der Vermieter wird dies bei der Abnahme kontrollieren.
Der Mieter hat vor Vertragsabschluss das Vereinsheim mit Küche, Flur, Toilettenanlage und Terrasse besichtigt und erkennt den Zustand als vertragsgemäß an.
In den gesamten vermieteten Räumlichkeiten besteht ein striktes Rauchverbot. Das Rauchen im Außenbereich ist erlaubt, entsprechende Aschenbecher sind vom Mieter bereitzustellen.
Gegenstände, die im Vereinsheim unbeaufsichtigt liegen und durch Einbruch oder Diebstahl entwendet werden, sind durch den Vermieter nicht versichert.
Der angefallene Müll ist vom Mieter in die im Außenbereich stehenden Mülleimer zu entsorgen.
Fahrzeuge sind ausschließlich außerhalb des Sportgeländes zu parken.
Das Befahren und Parken auf dem Gelände ist nicht gestattet. Alle Wege zum oder am Vereinsheim sind freizuhalten.
Werde jetzt Teil unseres Vereins.
Wir freuen uns auf dich!